HEIZUNGS-CHECK

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HeizungsCheck bei Gasheizungen Pflicht

Der HeizungsCheck 2.0 macht diese Heizungsprüfung normgemäß, schnell und einfach. Seit dem 01. Oktober 2022 müssen alle Haushalte in Deutschland mit Gasheizung eine Heizungsprüfung durchführen. Dies schreibt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) vor. Der HeizungsCheck ist also eine besonders hochwertige Bestandsaufnahme im Sinne der EnSimiMaV.

Buderus

Bis wann muss diese Prüfung erfolgen?

Die EnSimiMaV definiert, dass bei Optimierungsbedarf diese Optimierung bis zum 15.09.2024 durchgeführt werden soll. Sofern es ein Wohngebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten oder ein Nichtwohngebäude mit mindestens 1000 m² beheizter Fläche ist, gilt schon der 30.09.2023 als Stichtag.


Was ist eigentlich der HeizungsCheck?


Der HeizungsCheck wurde als standardisiertes Verfahren zur kompletten Überprüfung entwickelt und liefert ein schnelles und umfassendes Ergebnis. Hierbei geht es vor allem darum, die verschiedenen Anlagenkomponenten, den Wärmeerzeuger, die Wärmeverteilung sowie die Wärmeübergabe energetisch zu beurteilen.

Die DIN EN 15378-1 vom September 2017 und die nationale Ergänzung DIN SPEC 15378 vom August 2018 sind die Grundlagen für unseren HeizungsCheck.


Dieses standardisierte Verfahren bezieht unter anderem den Wärmeerzeuger, die Wärmeverteilung und die Wärmeübergabe auf der Suche nach energetischem Verbesserungspotenzial ein. Ein einfaches Punktesystem vermittelt dem Nutzer bzw. Hausbesitzer anschließend anschaulich den Status der Anlage.


Wer ist zum HeizungsCheck verpflichtet?


Der HeizungsCheck muss für alle Immobilien mit Gasheizung bis spätestens zum 15. September 2024 durchgeführt werden. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Immobilien mit einer Gasheizung, die in den vergangenen Jahren bereits einen HeizungsCheck gemäß DIN 15378 vorgenommen haben, bereits nachweislich mit einen hydraulischen Abgleich ausgestattet sind oder innerhalb von 6 Monaten nach Stichtag eine neue Heizung haben werden.


Welche Folgen hat der HeizungsCheck?


Wenn Optimierungsbedarf festgestellt wird, sind die Optimierungen durchzuführen. Mögliche Arbeiten sind die Einstellung der Regelungen (Pumpe und Heizung) und der Ventile (hydraulischer Abgleich).


Was ist mit dem hydraulischen Abgleich?


Alle Mehrfamilienhäuser mit 10 Wohneinheiten oder mehr sowie „Nichtwohngebäude ab 1.000 m²“ müssen bis 30. September 2023 einen hydraulischen Abgleich für ihr Heizsystem durchführen – unabhängig davon, ob eine Gasheizung genutzt wird. Mehrfamilienhäuser mit 6 bis 9 Wohneinheiten müssen dies bis zum 15. September 2024 durchgeführt haben. Ausgenommen von dieser Pflicht sind alle Immobilien, die bereits einen hydraulischen Abgleich nachweislich vorgenommen haben. Der hydraulische Abgleich ist nach dem Verfahren B vorzunehmen.

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