Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen von Peter Knebel Haustechnik als Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikbetrieb, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


2. Angebot und Vertragsabschluss

  • Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  • Ein Vertrag kommt erst durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.


3. Leistungsumfang

  • Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
  • Änderungen oder zusätzliche Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.


4. Preise und Zahlung

  • Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  • Rechnungen sind vor Ort per Bank- oder Kreditkarte ohne Abzug zu zahlen.
  • Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
  • Abschlagszahlungen können nach Absprache verlangt werden.
  • Es gelten unsere Leistungskosten


5. Terminvereinbarungen

  • Die Vereinbarung eines Termins — unabhängig davon, ob dieser telefonisch, elektronisch oder in Textform erfolgt, stellt eine unverbindliche Terminanfrage dar. Ein Vertrag über Reparatur-, Wartungs- oder Serviceleistungen kommt erst mit Beginn der Arbeiten vor Ort zustande.
  • Bis dahin besteht keine Verpflichtung zur Durchführung des Termins.


6. Leistungen – Wartung & Reparatur

6.1 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Werkleistungen im Bereich Sanitär, Heizung und Klima.

Vertragsgegenstand sind:

  • Wartungsleistungen
  • Reparatur- und Instandsetzungsleistungen

Geschuldet wird die fachgerechte Durchführung der beauftragten Arbeiten.

Ein Erfolg über die konkret vereinbarte Leistung hinaus, insbesondere dauerhafte Störungsfreiheit oder Verlängerung der Lebensdauer der Anlage, wird nicht geschuldet.


6.2 Leistungsumfang

6.2.1 Wartung

  • Inspektion, Reinigung, Funktionsprüfung und ggf. Einstellung der Anlage
  • Austausch vereinbarter Verschleißteile
  • Festgestellte Mängel werden dokumentiert und dem Auftraggeber gemeldet


6.2.2 Reparatur

  • Beseitigung der konkret beauftragten Störungen
  • Austausch defekter Teile nur nach Absprache
  • Zusatzleistungen nur nach gesonderter Vereinbarung


6.2.3 Nicht umfasst

  • Modernisierungen, Optimierungen oder Umbauten
  • Schäden durch unsachgemäße Bedienung Dritter oder Fremdeingriffe


6.3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Freier Zugang zur Anlage
  • Bereitstellung von Bedienungsanleitungen, Störungsmeldungen oder Prüfdokumenten
  • Vorabinformationen über bekannte Mängel oder Schäden


6.4 Abnahme

  1. Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung bestätigt oder die Anlage nach Durchführung in Betrieb genommen und nicht unverzüglich gerügt wird.
  2. Die Leistungen bezahlt wurden.
  3. Kleinere Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.


6.5 Gewährleistung

  • Gewährleistungsrechte gemäß Werkvertragsrecht
  • Beschränkung auf die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Arbeiten

Keine Gewähr für:

  • Nicht erkennbare Mängel
  • Verschleißteile außerhalb der Vereinbarung
  • Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder Fremdeingriffe


6.6 Haftung

  1. Unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit: Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
  3. Haftungshöhe begrenzt auf das Dreifache des Auftragswerts oder die Deckungssumme der Betriebshaftpflicht
  4. Keine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn


6.7 Verjährung

  • Mängelansprüche: 2 Jahre ab Abnahme
  • Bei Reparaturen: Frist beginnt mit Abnahme der einzelnen Reparaturleistung


6.8 Keine Garantie

  • Es wird keine Garantie übernommen, außer ausdrücklich schriftlich vereinbart


7. Gewährleistung und Haftung

  • Es gilt die gesetzliche Gewährleistung für Mängel.
  • Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  • Für Schäden, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, ist die Haftung ausgeschlossen.
  • Ersatzansprüche Dritter sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhen.


8. Rücktritt / Kündigung

  • Der Kunde kann nur bei schwerwiegenden Gründen vom Vertrag zurücktreten.
  • Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten werden in Rechnung gestellt.


9. Eigentumsvorbehalt

  • Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Betriebs.


10. Datenschutz

  • Kundendaten werden nur zur Vertragsabwicklung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
  • Es gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).


11. Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Form.
  • Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
  • Gerichtsstand ist Friedberg/Hessen, sofern der Kunde Kaufmann ist.