Wichtige Fragen rund um die Heizungswartung

Peter Knebel Haustechnik • 16. März 2025

Eine Heizungsanlage läuft je nach Gebäudetyp im Durchschnitt ca. zwischen 1.100 und 2.100 Stunden pro Jahr unter Volllast. Bei einer Lebensdauer von ca. 20 Jahren für die meisten Heizungsanlagen ergeben sich also bis zu 42.000 Volllaststunden. Damit die Heizung während der gesamten Lebensdauer zuverlässig und effizient arbeiten kann, muss sie regelmäßig  gewartet und optimiert werden.

Hier beantworten wir die Fragen zur Heizungswartung, die unseren Kundendienstmonteuren am häufigsten gestellt werden:

  • Warum muss eine Heizungsanlage überhaupt gewartet werden?

    Betriebssicherheit: eine Heizungsanlage ist komplex und arbeitet teilweise mit brennbaren Stoffen. Durch eine regelmäßige fachgerechte Wartung wird der sichere Betrieb gewährleistet.


    Ausfallsicherheit: Bei einer Wartung werden nicht nur Verschmutzungen entfernt, sondern auch Verschleißteile rechtzeitig ausgetauscht. Dies beugt unerwarteten Ausfällen und teuren Reparaturen der Heizung vor. Hinzu kommt: kühlt Ihr Haus unter 16 °C ab, schädigt dies der Bausubstanz.


    Effizienz und Kosten: Eine falsch eingestellte oder verschmutzte Heizung kann schnell zu unnötigem Energieverbrauch führen. Ablagerungen im Heizkessel von nur 1 mm bedeuten bereits Energieverluste von 5 – 7 Prozent – und damit höhere Heizkosten.


    Umweltschutz: eine gut gewartete und optimierte Heizung verbraucht weniger Energie und stößt weniger Schadtstoffe.


    Lebensdauer: eine Heizungsanlage stellt eine große Investition dar (siehe Infografik). Je länger sie störungsfrei und effizient arbeitet, desto geringer sind die Betriebskosten und desto schneller amortisiert sich die Investition. Durch eine fachgerechte Heizungswartung wird die Lebensdauer einer Heizung erhöht und bares Geld gespart.

  • Was kostet eine Heizungswartung?

    Jede Heizungsanlage ist unterschiedlich, daher können wir keine Festpreise nennen. Kennen wir Ihre Anlage bereits, rechnen wir mit ca. 179,00 € , bei großen und besonderen Anlagen wie z. B. einer Brennstoffzelle kann eine Heizungswartung auch bis zu 650,00 € netto kosten. 

  • Müssen alle Heizungsarten gewartet werden?

    Die Antwort ist durch die Energiesparverordnung §11, Abs. 3 gesetzlich vorgegeben: alle Heizungsarten müssen gewartet werden. Zwar wird ein Vergehen nicht bestraft, aber Gewährleistungspflicht, Garantie und Versicherung können erlöschen, wenn man seinen Pflichten nicht nachkommt. 


    Wortwörtlich schreibt die Energiesparverordnung vor: Regelmäßig gewartet werden müssen „Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl – und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung“. Unter diese Definition fallen alle Heizungsarten.

  • In welchen Abständen sollte die Heizungswartung durchgeführt werden?

    Der Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie (BDH) empfiehlt die jährliche Wartung. Das reicht in der Regel aus, um Garantie, Versicherung und Gewährleistungspflicht zu erhalten.

  • Wann ist der beste Zeitpunkt für die Wartung?

    Der beste Zeitpunkt für eine Heizungswartung liegt zwischen den Heizperioden von Frühsommer bis Herbstanfang, also bevor die kalte Jahreszeit beginnt. Wenn Probleme festgestellt werden, bleibt noch genügend Zeit für mögliche Reparaturen. Außerdem empfehlen wir die Heizungswartung, bevor der Schornsteinfeger kommt – werden nämlich erhöhte Abgaswerte festgestellt, muss der Schornsteinfeger ein zweites Mal zur Nachkontrolle kommen. Das ist gesetzlich so geregelt. Und erneut kostenpflichtig.

  • Kann ich die Heizungswartung selber machen?

    Die Energiesparverordnung §11, Abs. 3 sagt ganz klar, dass die Heizungswartung nur jemand durchführen darf, der für die „Wartung und Instandhaltung notwenigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt“. Wenn Sie diese nicht haben, lassen sie besser die Finger davon. Denn auch hier gilt: treten Probleme während der eigens gemachten Wartung oder danach auf, erlischt die Garantie und die Versicherung übernimmt keine entstandenen Kosten.

  • Sind die Wartungskosten steuerlich absetzbar?

    Ja. Die Reparatur und Wartung von Heizungsanlagen fällt unter die Handwerkerleistungen und können somit von der Steuer abgesetzt werden. Lassen Sie sich immer eine rechtsgültige Rechnung von Ihrem Handwerker mit ausgewiesenen Arbeitskosten und Fahrtkosten ausstellen!


    Wenn sie alle Handwerkerrechnungen und die dazugehörigen Zahlungsbelegen (Kontoauszüge oder Überweisung) mit ihrer Steuererklärung abgeben, wird ihre Ersparnis mit der Einkommenssteuer verrechnet.

  • Ist ein Wartungsvertrag sinnvoll?

    Ein Wartungsvertrag hat viele Vorteile. Zum einen müssen Sie sich nicht jedes Jahr aufs Neue um die (rechtzeitigen) Termine kümmern. Genauso müssen Besitzer, vor allem in der kalten Jahreszeit, häufig mehr als eine oder zwei Wochen auf einen Termin warten – dieser Stress würde mit einem Vertrag komplett wegfallen.


    Bei einem Wartungsvertrag lassen sich zudem die einzelnen Leistungen individuell festlegen und können genau auf den jeweiligen Heizungstyp abgestimmt werden.


    Ein weiterer Vorteil ist der Preis: der Handwerksbetrieb kennt die Heizung des Kunden oft schon und weiß bereits im Voraus, welche Ersatzteile gebraucht werden. Das erspart eine zweite Anfahrt und somit zusätzliche Kosten. Eine Heizungswartung ist mit Vertrag also billiger und stressfreier als ohne – und lohnt sich deshalb definitiv.  

  • Zahlt der Mieter oder der Vermieter für die Heizungswartung?

    Die Heizungswartung fällt unter die Betriebs- und Heizkosten. Daher kann der Vermieter sämtliche Kosten für eine Heizungswartung auf den Mieter umlegen. Selber zahlen muss der Vermieter allerdings Reparaturen an der Heizung. So lautet der Normalfall, allerdings können diese Regelungen variieren. Bei Unsicherheiten gilt also: immer einen Blick in den Mietvertrag werfen!

  • Was wird bei einer Heizungswartung gemacht?

    Wir nehmen folgende Arbeiten vor:


    • Einstellen von Vorlauf- und Kesseltemperatur
    • Funktionsprüfung von Regelung und Sicherheitseinrichtungen
    • Reinigung von Kessel, Brenner
    • Messung der Abgaswerte Erneuerung von Verschleißteilen

    Sie erhalten nach der Heizungswartung ein Protokoll. Dort können sie alles nachlesen und prüfen.

  • Wie lange dauert eine Heizungswartung

    Rechnen Sie mit mindestens einer Stunden, je nach Aufwand und Größe der Heizungsanlage kann eine Wartung aber auch deutlich länger dauern.

von Peter Knebel Haustechnik 2. November 2024
Heizungswasser muss aufbereitet werden
von Peter Knebel Haustechnik 24. Oktober 2024
Wer eine Wärmepumpe sein Eigen nennt, hat in der Regel keinen Grund zur Klage: In einer repräsentativen Umfrage unter Eigenheimbesitzern im Auftrag von Buderus waren mehr als 95 % der Wärmepumpen-Nutzer zufrieden mit ihrem Heizsystem. Auf Platz 2 der Zufriedenheitsskala folgten mit jeweils knapp 92 % Fernwärmenutzer sowie Eigenheimbesitzer, die ein Wärmepumpen-Hybridsystem in ihrem Zuhause haben. Den geringsten Zufriedenheitswert – mit mehr als 70 % aber immer noch auf einem hohen Niveau – gaben Elektroheizungsnutzer an. In der repräsentativen Online-Umfrage wurden im März und April 2500 Personen, die in einem eigenen Haus leben, zu ihrem Heizsystem befragt . Niedrige Energiekosten im Betrieb sind wichtig Buderus ließ ebenfalls erheben, welche Gründe für Eigenheimbesitzer bei der Wahl eines neuen Heizsystems für ihr privates Zuhause am ehesten ausschlaggebend wären. Mit knapp 65 % auf dem ersten Platz: „niedrige Energiekosten im Betrieb“. Dieser Aspekt war zugleich auch den Wärmepumpennutzern unter den Eigenheimbesitzern am wichtigsten. Mit deutlichem Abstand (rund 49 %) nannten die Befragten danach die „Zukunftssicherheit des Heizsystems (lange Nutzungsdauer)“ und einen „günstigen Anschaffungspreis“ (44 %). Im Vergleich zum Kostenaspekt schnitt der Umweltschutz weniger wichtig ab – so hielten nur knapp 25 % der Befragten einen „umweltschonenden Betrieb“ für ausschlaggebend beim Kauf einer Heizung für ihr Zuhause. Teils noch niedriger fällt dieser Wert bei der Differenzierung nach Altersgruppen aus: Für die jüngeren Eigenheimbesitzer zwischen 18 und 29 Jahren ist Umweltschutz beim Heizungskauf weniger ausschlaggebend (10 %). Bei den restlichen Altersgruppen liegt der Wert zwischen 23,5 und 28,5 %.
von Peter Knebel Haustechnik 24. Oktober 2024
Ab Oktober 2024 ist die verbrauchsabhängige Abrechnung für den Stromverbrauch von Wärmepumpen verpflichtend. Zum 1. Oktober 2024 treten Änderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV, teilweise mit HKVO abgekürzt) in Kraft, die die Abrechnung von Wärme und Warmwasser in Mehrfamilienhäusern neu regeln. Ab diesem Datum gelten auch für mit Wärmepumpen versorgte Gebäude die Regelungen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten, wie sie bereits für Erdgas- und Heizölkessel oder Fernwärme verpflichtend sind. Da Wärmepumpen zunehmend zur Energieerzeugung genutzt werden, sorgen die Änderungen für noch mehr Transparenz in der Wärme- und Warmwassernutzung. Wärmepumpenprivileg fällt weg Die Änderungen der HeizkostenV regeln entsprechend sowohl die Verpflichtung zur Abrechnung als auch die Verpflichtung zu Ausstattung mit dafür benötigten Erfassungsgeräten neu:  In Paragraph 7 der HeizkostenV werden entsprechend die „Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms“ als umlagefähige Kosten ergänzt. In Paragraph 9 der HeizkostenV werden Wärmepumpen explizit als Energiequelle genannt, deren Kosten auch für die gemeinsame Erzeugung von Wärme und Warmwasser verteilt werden müssen. In Paragraph 11 der HeizkostenV entfällt das sogenannte Wärmepumpen-Privileg, indem Wärmepumpen explizit aus der Liste der Ausnahmen gestrichen werden, für die keine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen muss. Gemäß der Änderung von Paragraph 12 der HeizkostenV müssen Gebäude, die mit Wärmepumpen versorgt werden, zudem bis spätestens Ende September 2025 mit entsprechenden Zählern nachgerüstet werden, um die verbrauchsabhängige Abrechnung überhaupt zu ermöglichen.
von Peter Knebel Haustechnik 24. Oktober 2024
Rechtliche Auflagen für Heizungen